Die überwiegende Zahl der Leasingnehmer sind gewerbliche Kunden.

Doch ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg beim Leasing von privaten Personen zu beobachten. Besonders trifft dieser Umstand auf das so genannte Absatzleasing zu, hier speziell beim Leasing von Kraftfahrzeugen.

Demzufolge kann man das Leasing auch nach dem jeweiligen Leasingnehmer unterteilen:

Privatleasing:

Im privaten Bereich ist ein Bankkredit zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes normalerweise sinnvoller als Leasing. Der Hauptgrund ist, dass ein privater Leasingnehmer die Leasingraten steuerlich nicht geltend machen kann. Damit entfällt der wichtigste finanzielle Vorteil des Leasing.

Doch gerade die Hersteller im Automobilbereich sehen im Privatleasing eine hervorragende Marketing- und Absatzmöglichkeit. Dem potentiellen Kunden wird durch die Werbung mit niedrigen Leasingraten ein die Liquidität schonende Fahrzeuganschaffung schmackhaft gemacht (manchmal auch nur vorgemacht). Des weiteren werden oftmals in den Leasingangeboten hohe Rabatte in den Leasingraten „versteckt”, die man bei Barverkäufen normalerweise nicht gerne gewähren will (außer in Zeiten schwachen Absatzes, dann meist mit „Sondermodellen” mit höherwertiger Ausstattung).

Nur wenn der Leasingnehmer von vorneherein die Rückgabe des Leasinggutes am Laufzeitende des Vertrages eingeplant hat, kann nach der Meinung von einigen Experten auch das Privatleasing sinnvoll sein. Ein Vorteil für den Privatkunden kann auch sein, wenn er mit dem Leasingvertrag ein Gut bekommen kann, das durch Marketingmaßnahmen des Herstellers nur mit einem Leasingvertrag, aber nicht mit Barkauf oder einer Finanzierung zu bekommen ist

Welches Angebot für private Kunden das günstigste ist (Leasing, Finanzierung über eine Herstellerbank, Finanzierung über die Hausbank, Barkauf), lässt sich auf Grund der beim privaten Kunden unerheblichen steuerlichen Aspekte relativ leicht durch Addierung aller Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, eventuelle. Abschlusszahlung) ermitteln.

Bei Kfz-Leasingverträgen (siehe auch weiter unten) ist für den Privatkunden besonders die übliche Restfälligkeitsklausel problematisch, besonders dann, wenn sie einen Unfall schuldhaft verursachen und die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht deckt (beispielsweise durch Alkohol am Steuer). Der Leasingnehmer muss in diesem Fall die gesamte noch fällige Summe vorzeitig auf einen Schlag bezahlen und kann sie nicht durch den Verkauf des zerstörten Fahrzeugs decken.

Nach Ablauf des Leasingvertrags gibt der Leasingnehmer entweder das Fahrzeug zurück oder er erwirbt es vom Leasinggeber zum Restwert. Im ersten Fall muss er ein neues Fahrzeug leasen, benötigt aber im allgemeinen dafür wieder eine Anzahlung und anschließend wieder die laufenden Leasingraten.

Zudem hat er vertragsmäßig regelmäßig eine maximale jährliche Fahrleistung festgelegt. Ändert sich zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder wird einezusätzliche längere Urlaubsfahrt unternommen, kann es zu teuren Überschreitungen der vorgegebenen Fahrleistung kommen. Denn wenn die vertragliche vereinbarte Fahrleistung überschritten wird, dann wird jeder über diesem Limit gefahrene Kilometer verrechnet, eine Minderfahrleistung bringt dagegen kaum einen Vorteil. Ist zudem das Fahrzeug am Ende des Leasings nicht in einem vertragsgemäßen Zustand (also nicht in einem dem Alter entsprechenden einwandfreien Zustand), dann muss der Leasingnehmer eventuell mit Nachzahlungen rechnen, da der dann geschätzte Restwert nicht dem vertraglich festgelegten Restwert entspricht.

Beim Kauf eines Fahrzeuges (eventuell per Bankfinanzierung) erwirbt der Käufer alle Rechte am Fahrzeug (wenn der Kredit abbezahlt ist) und hat am Ende einen Gebrauchtwagen zur Verfügung, den er beim Kauf eines neuen Fahrzeug in Zahlung geben kann. Eine jährliche Fahrleistungsbeschränkung gibt es ebenfalls nicht. Wenn das Fahrzeug nicht mehr in Ordnung ist, erleidet der Halter nur in soweit einen Verlust, dass der Gebrauchtwagenpreis niedriger ist. Er muss aber keine anderweitigen zusätzlichen Zahlungen leisten.

Im Gegensatz zum privaten Leasing, das sich jeder im Einzelfall genau überlegen sollte, bietet das gewerbliche Leasing überwiegend Vorteile für den Leasingnehmer, nicht zuletzt durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten.. Hier ist auch regelmäßig die Vertragsgestaltung anders gestaltet als im privaten Bereich – der Vertrag wird meist (soweit als möglich) den Bedürfnissen des Leasingnehmers angepasst).

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