Eine oft als besondere Form des Leasing angeführte Form eines Mietvertrages in Verbindung mit einer Kaufoption ist der so genannte Mietkauf, auch Optionskauf.
Mietkauf oder auch Optionskauf ist ein besonderer Mietvertrag, bei dem einem Mieter vom Vermieter das vertragliche Recht eingeräumt wird, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung von Seiten des Mieters die gemietete Sache zu einem vorher bestimmten Preis unter (teilweiser) Anrechnung der bis dahin gezahlten Mieten käuflich zu erwerben.
Vor der Willenserklärung des Mieters zum Kauf findet auf den Vertrag „normales” Mietrecht seine Anwendung. Nach der Willenserklärung des Mieters, dass er den Kauf tätigen will und wird, wandelt sich der Mietvertrag in einen Kaufvertrag, auf den das Kaufrecht Anwendung findet.
Allerdings sind hier von Fall zu Fall die Konditionen der einzelnen Anbieter zu prüfen. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich. Häufig wird gar kein Optionsrecht vereinbart, das heißt, dass erst innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Kaufentscheidung getroffen werden muss, sondern es wird von Anfang an der Eigentumsübergang mit Zahlung der Schlussrate vereinbart, ohne dass es einer Ausübungserklärung bedarf.
Regelmäßig ist bei diesen Verträgen der Mietpreis überhöht. Der Grund dafür liegt auf der einen Seite darin, dass der Mieter dadurch zum Kauf veranlasst werden soll, auf der anderen Seite ist aber auch mit dem Gebrauch der Sache, gerade soweit es sich um eine neue Sache handelt, ein bestimmter Wertverlust verbunden. Für den Käufer liegt der Anreiz zum Abschluss eines Mietkaufs in der leichteren Finanzierbarkeit gegenüber dem Sofortkauf. Denn bei einem Sofortkauf braucht man gespartes Geld, welches z. B. auf einem Tagesgeldkonto angelegt ist.
Aus steuerlicher Sicht ist ein Mietkauf nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing. Denn bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über. Dies macht eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel erst nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über.
Somit ist der Mietkauf in steuerlicher und auch in rechtlicher Hinsicht eher mit einer Ratenzahlung vergleichbar, als mit einem klassischen Leasingvertrag.
Im Fall einer Insolvenz des Verkäufers hängt die rechtliche Behandlung davon ab, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Nach der Insolvenzordnung kann ein Vorbehaltskäufer die Erfüllung des Vertrages auch im Fall der Insolvenz verlangen. Dafür ist jedoch erforderlich, dass der Eigentumsübergang bei der Übergabe des Mietkaufgegenstandes tatsächlich bereits feststeht.
Der Mietkauf wird seit einigen Jahren immer öfter für betrügerische Schneeballsysteme im Kfz-Handel eingesetzt. Käufern werden Fahrzeuge mit ungewöhnlichen Nachlässen von teilweise über 30 % eingeräumt, wenn sie dafür eine entsprechend hohe Vorauszahlung leisten. Der Verkäufer kann mit den eingenommenen Anzahlungen die zuerst ausgelieferten Fahrzeuge leicht finanzieren oder auch nur für sich leasen, obwohl er einen höheren Einkaufspreis oder die Belastung durch das Leasing hat.
Durch den Mietkauf hat der Verkäufer einen geeigneten Vorwand, den Kfz-Brief dem Käufer zunächst nicht vorzulegen oder gleich an ihn herausgeben zu müssen, so dass er den Käufer für einige Zeit in Sicherheit wiegen kann. Das System funktioniert aber nur, solange ausreichend Wachstum vorhanden ist, was bedeutet, der Verkäufer muss ständig neue Kunden für dieses System finden, damit er die zurückliegenden Geschäfte gegenüber seinen Lieferanten finanziell abwickeln kann, das System kollabiert jedoch typischerweise spätestens nach wenigen Jahren, da dem Verkäufer entweder die Liquidität ausgeht, da er nicht beliebig viele neue Kunden finden kann, die in diesen Handel einwilligen oder dadurch, dass er sich einfach mit den eingenommenen Anzahlungen absetzt.
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