Nachfolgende Kriterien unterscheiden das Finanzierungsleasing vom so genannten operativen Leasing,
- dass eine feste Grundleasingzeit ohne Kündigungsrecht über einen maßgeblichen Zeitraum der Nutzungsdauer vertraglich vereinbart ist
- dass das Investitionsrisiko der Leasingnehmer trägt
- dass es prinzipiell auf alle Güter anwendbar ist
- dass die Kapitalbeschaffung und das Kreditrisiko der Leasinggeber trägt
- dass unterschiedlichste Optionen nach Ablauf der Grundleasingzeit, beispielsweise Rückgabe oder der Kauf (insbesondere, wenn der Eigentumsübergang zu besonderen Konditionen erfolgt)
- dass die geeigneten Maßnahmen zur Werterhaltung (Wartung, Versicherung etc.) der Leasingnehmer tragen muss
- dass das Leasingobjekt eine Spezialanfertigung für den Leasingnehmer ist und von einem Dritten nicht genutzt werden kann (siehe Spezialleasing).
- dass eine Vollamortisation erreicht wird (im Regelfall)
Durch die sehr zahlreichen Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung ist eine eindeutige Aussage über die Bilanzierung des Leasingobjektes kaum oder nicht möglich.
Nach den Grundsätzen der internationalen Rechnungslegung gilt hier aber häufig das “Substance-over-form”-Prinzip. Was bedeutet, dass immer die Geschäftspraxis gilt. Kann etwa de facto nur der Leasingnehmer den Gegenstand nutzen, ist dies als Finance-Lease zu klassifizieren, auch wenn im Vertrag etwas anderes dargestellt wird.
Das operative Leasing
ist eine besondere Form des Leasing, die einer Miete eines Objektes weitgehend ähnlich ist, in den meisten Fällen schließt das operative Leasing in seinen Verträgen aber „mietuntypische” Leistungen ein. Wichtige Kriterien sind,
- dass keine feste Grundmietzeit vereinbart ist und somit ein jederzeitige Kündigung innerhalb der festgelegten Kündigungsfrist möglich ist
- dass nur eine sehr kurze Grundmietzeit vereinbart ist, innerhalb der dann aber eine Vertragskündigung nicht möglich ist
- dass dabei der Leasing-Geber das volle Investitionsrisiko trägt
- dass zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Wartung und Reparatur in den Leasingvertrag einfließen
Beim operativen Leasing erfolgt die bilanzmäßige Zurechnung und Aktivierung beim Leasinggeber. Dieser schreibt die Leasingobjekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (Abschreibung). Während der Leasingnehmer die gezahlten Leasingraten als Aufwand verrechnen kann.
Inkasso-Online so kommen Sie zu Ihrem Geld.