Zur Absicherung des Anspruches auf Erwerb kann das Ankaufsrecht mit einer Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuches eingetragen werden.
Zur flexiblen Gestaltung der Finanzierung ist in der Regel die Vereinbarung vorzeitiger Ankaufsrechtszeitpunkte, beispielsweise bei zunächst vereinbarter Vertragslaufzeit von 22,5 Jahren schon nach 10 und 15 Jahren möglich.
Die Gesamtinvestitionskosten enthalten alle aktivierungsfähigen Kosten zur Anschaffung/Herstellung des Objektes. Hierzu zählen insbesondere die Anschaffungs-kosten des Grundstücks sowie die Herstellungskosten für das Gebäude. Die Gesamtinvestitionskosten beinhalten auch sämtliche Nebenkosten, die dadurch entstehen, dass Betriebsvorrichtungen im steuerlichen Sinne nicht in den Gesamtinvestitionskosten des lmmobilien-Leasingvertrages enthalten sind. Für Betriebsvorrichtungen müssen gesonderte Leasingverträge abgeschlossen werden.
Vielfach bietet es sich aber an, daß Betriebsvorrichtungen vom Leasingnehmer direkt finanziert werden.
Der Verwaltungskostenbeitrag ist die Ertragskomponente der Leasinggesellschaft. Aufwendungen entstehen der Leasinggesellschaft im wesentlichen zu Beginn der Vertragslaufzeit für Akquisition, Beratung, Vertragserstellung und ähnliches. Diese Kosten werden in Deutschland auf die Dauer des Leasingvertrages linear verteilt und mit den Leasingraten laufend vereinnahmt.
Die Objektgesellschaftskosten sind Kosten für die beim Immobilien-Leasing üblichen Einzelobjektgesellschaften (Gründung, Handelsregisterkosten, Kosten der Jahresabschlußprüfung, IHK-Beiträge etc.). In der Regel wird eine jährliche Pauschale vereinbart, um den Verwaltungsaufwand für den Leasingnehmer möglichst gering zu halten
Die Refinanzierung: Die Objektgesellschaft wird alle anfallenden Kosten zu 100 % fremdfinanzieren. Dies geschieht – je nach Beteiligungsverhältnissen bei der Objektgesellschaft – über Darlehen oder Forderungsverkauf (Forfaitierung).
Eine Refinanzierung über Darlehen führt bei der Objektgesellschaft zu Dauerschulden und Dauerschuldzinsen, die bei der Gewerbesteuerermittlung zu berücksichtigen wären. Diese Form der Refinanzierung wird deshalb nur dann angewandt, wenn die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (Gewerbesteuerbefreiung bei Vermietung von Grundstücken und Gebäuden an Nichtgesellschafter) in Anspruch genommen werden kann. Dies ist bei GmbH-, KG- und OHG-Modellen möglich, bei denen der Leasingnehmer nicht an der Objektgesellschaft beteiligt ist.
Sollte doch eine Beteiligung des Leasingnehmers erforderlich sein, so wird die Objektgesellschaft zur Vermeidung von Dauerschulden ihre Forderungen aus dem Leasingvertrag (Leasingrate) an einen Forderungskäufer veräußern. Als Kaufpreis wird die abgezinste Summe der Leasingraten – also beim Tellamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen ein Betrag in Höhe der kumulierten linearen AfA, beim Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen die gesamt Summe – festgesetzt.
Der Leasingnehmer hat bei der Gestaltung der Refinanzierung regelmäßig das volle Mitspracherecht. Dies bezieht sich insbesondere auf den Zeitpunkt der Zinsfixierung und die Bestimmung der Zinsbindungsfrist. Selbstverständlich sind auch beim Immobilien-Leasing die üblichen Zinsbindungsfristen möglich.
Obwohl es sich bei den Immobilien-Leasinggesellschaften zumeist um Bankentöchter handelt, sind Leasinggesellschaft und Leasingnehmer in der Wahl der Refinanzierungspartner frei.