Gewerbliches Leasing

Die veränderten Rahmenbedingungen der Unternehmensfinanzierung (Stichwort Basel II) machen eine Neuausrichtung der Unternehmen in diesem Bereich notwendig. Die traditionellen Finanzierungsformen reichen nicht mehr aus und Unternehmen sind gezwungen, sich nach alternativen Finanzierungsinstrumenten umzusehen. Einer dieser alternativen Finanzierungsinstrumente, die schon seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist das Leasing. Gerade für den Mittelstand hat sich Leasing in den letzten Jahrzehnten zu einer echten Alternative zum klassischen Bankkredit entwicklet. Gerade für Unternehmer können Leasing-Verträge im Bereich Immobilien (zum Beispiel statt den Lagerraum anmieten), Produktionsanlagen, Büromaschinen oder EDV-Ausstattung interessant sein.

Durch das Leasing hat ein gewerblicher Leasingnehmer dienachstehend aufgeführten Vorteile:

  • Er schont seine Liquiditätdenn an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer Liquiditätsabfluss statt
  • Die Leasingraten sind in Deutschland als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt und somit voll absetzbar.Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die steuerliche Zurechnung -entsprechend der Abgabenordnung- des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber erfolgt, unter Berücksichtigung der Leasingerlasse, die die Finanzverwaltung auf der Basis der Rechtsprechung des BFH erlassen hat. Leasing ist nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf.
  • Für ein neu gegründetes Unternehmen ist Leasing nur sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet, damit es seine Steuerlast mindern kann.Zwar ist ein Verlustvortrag möglich, dieser zahlt sich aber nur dann aus, wenn das Unternehmen die Gewinnzone überhaupt erreicht. Leasing ist dann nachteilig, wenn ein neu gegründetes Unternehmen vor Erreichen der Gewinnzone in Insolvenz geht.
  • Die Bilanzneutralität des Leasing für den Leasingnehmer, also keine Veränderung der EigenkapitalquoteFür steuerrechtlich einwandfreie, das heißt entsprechend den Leasingerlassen gestaltete Leasingverträge, mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, gilt: Sie sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der Leasinggeber aktiviert die Leasinggüter als Anlage- bzw. Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab.
  • Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen. Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich laufend selbst finanziert („Pay as you earn”-Effekt / Kostenkongruenz).
  • Die periodischen Leasingzahlungen dienen generell als sichere und klare Kalkulationsgrundlage bei der innerbetrieblichen Planung
  • Diese Vorteile des Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen, da das Kapital nicht in die Anschaffung von gekauften Objekten investiert werden muss.
  • Eine Entsorgung bei Vertragsende entfällt – das Leasingobjekt wird nach Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben. Auch das Umgekehrte ist allerdings möglich, denn meistens beinhaltet ein Leasingvertrag ein Erwerbsrecht des Leasingobjekts
  • Bei technischen Leasinggütern, Kfz, EDV, Maschinen ist bei entsprechender vertraglicher Gestaltung jeweils die neueste Technik verfügbar
  • Mögliche geringere Einstandspreise des Leasinggebers (etwa aufgrund von Nachlässen für eine größere Abnahmemengen eines Gutes) können in Form von geringeren Leasingraten an den Leasingnehmer weitergegeben werden