Besondere Leasingformen beim gewerblichen Leasing
Spezialleasing bezeichnet ein Leasing, bei dem ein Leasinggut speziell für die Bedürfnisse des Leasingnehmers entweder angefertigt oder durch diverse Änderungen an dessen speziellen Bedarf angepasst wird. Meistens handelt es sich hier um technische Betriebsausstattungen.
Durch die Nichtverwertbarkeit (außer mit der Kaufoption) nach Vertragsablauf und die meist höheren Beschaffungskosten des Leasingsobjekts für den Leasinggeber sind die Leasingraten meist entsprechend hoch.
Bei diesen Leasingverträgen ist generell die Option des Eigentumserwerbs nach Ablauf des Leasing enthalten, da derartige Leasinggüter meist ausschließlich beim Leasingnehmer wirtschaftlich respektive technisch sinnvoll einsetzbar sind.
Lease-Back-Verträge sind besondere Leasingverträge, denen allgemein ein Kauf des Leasingobjekts (oft Betriebsgebäude, Maschinenanlagen) durch die Leasinggesellschaft vom späteren Leasingnehmer vorausgeht.
Auch: „Rückmietverkauf”, „Sale-Lease-Back” oder „Sale-and-Lease-Back” sind Synonyme für diese Leasingart.
Vorteil von Leaseback-Verträgen für das Unternehmen ist das Aufdecken von so genannten stillen Reserven im Anlagevermögen, letztendlich die Verschaffung von liquiden Mitteln für andere betriebswirtschaftliche Aufgaben.
Derartige Geschäfte werden auch häufig im Immobilienbereich abgewickelt, um bei Vermögensübertragungen (beispielsweise auf nachfolgende Generationen) nicht die normalen Beträge der dann fälligen Erbschafts- oder Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen.
Durch den Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin wie vorher nutzen.
Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftig möglichen Wertsteigerungen nicht teil, es sei denn, das Unternehmen hat eine Kaufoption an der Immobilie zum steuerlichen Restbuchwert zum Vertragsende verhandelt und nimmt dieses dann auch wahr.
Diese Art der Finanzierung wird gerade von Mittelstandsunternehmen zunehmend auch für immaterielle Güter wie beispielsweise Marken oder Patente herangezogen.
Zusätzlich ist festzustellen, dass auch Kommunen in Leaseback-Geschäften Gebäude verkaufen und diese zurück leasen. Die Motivation dafür ist regelmäßig die Einnahme des so genannten Barwertvorteils, also der Differenz zwischen Verkaufserlös und den akkumulierten Leasingraten.
Leasinggeber sind bei diesen Geschäften Stiftungen, die solche Geschäfte eingehen, um niedrigere Erbersatzsteuern zahlen zu müssen. Der Barwertvorteil ist die Teilhabe der Kommune an der Steuerersparnis. Öffentliches Leaseback ist dem Cross-Border-Leasing (siehe nachstehend) ähnlich.