Amortisation
bezeichnet den Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch Erträge, die aus diesem Objekt gezogen werden, gedeckt werden.
Bei der Vollamortisationl werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit die Anschaffungs-kosten des Leasingobjekts und die daraus entstehenden Zinsen vollständig bezahlt, es erfolgt jedoch kein Eigentumsübergang. Das geleaste Objekt hat immer noch einen (meist nur geringen) Restwert.
Bei der Teilamortisation bezahlt der Leasingnehmer praktisch einen Teil der Anschaffungskosten in Raten. Nach dem Ablauf des Vertrages stehen dem Leasingnehmer dann folgende Möglichkeiten offen.
- Er kann einen Anschlussleasingvertrag auf Basis des Restwertes abschließen
- Er kann das Leasingobjekt zum Restwert kaufen
- Er kann das Leasingobjekt an die Leasinggesellschaft zurückzugeben
Da bei der Teilamortisation das Leasingobjekt nicht gänzlich abbezahlt werden muss, sind die Leasingraten bei identischer Laufzeit niedriger als bei der Vollamortisation. Bei gleich hohen Raten hat ein Vollamortisationsvertrag eine längere Laufzeit als ein Teilamortisationsvertrag.