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Alkoholiker, die ärztliche Hilfe suchen, brauchen natürlich auch eine Krankenversicherung, die anfallende Kosten für eine Alkoholentgiftung und eine mögliche Therapie übernimmt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind diese Leistungen in der Regel miteingeschlossen und werden nach Antrag und Notwendigkeit auch von der Krankenkasse übernommen.
Bei den privaten Krankenkassen hingegen werden Kosten für eine Suchterkrankung nicht immer übernommen oder Leistungen werden nur durch hohe Selbstbeteiligungen oder Zusatzbeiträge von den privaten Krankenkassen bezahlt. Daher ist es wie in allen Fragen der Alkoholsucht, sehr wichtig, einen offenen und ehrlichen Umgang mit seiner Krankheit zu pflegen und auch bei den Krankenkassen mit offenen Karten zu spielen. Besteht der Verdacht auf eine eventuelle Alkoholsucht oder auch einer anderen Suchterkrankung, ist man vielleicht schon trockener Alkoholiker, sollte dies auch der Krankenkasse, speziell den privaten Krankenkassen mitgeteilt werden, damit bei einem Rückfall, den keiner ausschließen kann, auch die notwendigen Behandlungen in Anspruch genommen werden können. Verschweigen kann zu unnötigen Kosten für sich selbst führen, weil solche Leistungen oft von vornherein ausgeschlossen werden. Also auch bei der Wahl der Krankenkasse immer ehrlich sein.